Schutzkonzept

Home  /  Schutzkonzept

SCHUTZKONZEPT FÜR BALLETTSCHULE À LA BARRE

 

Die Lehrperson ist für die Einhaltung folgender Sicherheitsmassnahmen verantwortlich, zusammen mit der Unterstützung der Eltern.

  1. Kursteilnehmerinnen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht am Training teilnehmen. Bei Krankheitssymptomen der Lehrperson fallen alle Lektionen automatisch aus.
  2. In allen öffentlichen Räumen (Eingangsbereich, Garderoben etc.) gilt Maskenpflicht ab dem 12. Lebensjahr
  3. Alle Personen in der Tanzschule reinigen sich regelmässig die Hände.
  4. Lehrpersonen und Kursteilnehmer halten 1.5m Abstand zueinander und der Kontakt vor und nach dem Unterricht ist auf ein Minimum zu reduzieren.
  5. Bedarfsgerechte, regelmässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch, insbesondere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden.
  6. Im Rahmen der Unterrichtsgestaltung sind besondere Einschränkungen zu beachten um den Schutz vor Infektionen zu gewährleisten.
  7. Protokollierung der Teilnehmenden zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten.
  8. Die Kursteilnehmerinnen werden über die Vorgaben und spezifischen Massnahmen informiert.

Nachfolgend wird die Umsetzung der einzelnen Richtlinien im Detail beschrieben:

1. PERSONEN MIT KRANKHEITSSYMPTOMEN

Personen mit Krankheitssymptomen wie Husten, Fieber, Atembeschwerden, Gelenkschmerzen oder Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns dürfen nicht am Unterricht teilnehmen. Erscheint dennoch eine Person mit Krankheitssymptomen im Unterricht, wird diese ohne Verzug wieder nach Hause geschickt und angewiesen die (Selbst-)Isolation gemäss BAG zu befolgen. Bei Krankheitssymptomen der Lehrperson fallen alle Lektionen automatisch aus.

2. MASKENPFLICHT

In allen öffentlichen Räumen (Eingangsbereich, Garderoben etc.) gilt Maskenpflicht ab dem 12. Lebensjahr. Vor dem Betreten des Trainingsraumes wird die Maske in die eigene Tasche gelegt. Am Schluss der Lektion, nach der Handdesinfektion muss die Maske wieder getragen werden.

Es werden keine Masken zur Verfügung gestellt.

3. HYGIENEMASSNAHMEN

Die Lehrperson reinigt sich vor und nach dem Unterricht die Hände. Die Kursteilnehmerinnen werden beim Betreten der Kursräumlichkeiten dazu aufgefordert ihre Hände zu desinfizieren.

Folgende Vorkehrungen sind getroffen:

  • Händehygienestationen: Die Kursteilnehmerinnen müssen sich bei Betreten der Kursräumlichkeiten die Hände mit einem geeigneten Mittel desinfizieren.
  • Trocknungstücher in den Sanitäranlagen sind durch Einwegtücher ersetzt.

4. DISTANZ HALTEN

Die Lehrperson und Kursteilnehmer halten zu jedem Zeitpunkt, das heisst vor, während und nach dem Unterricht mindestens 1.5 m Abstand zueinander.

Folgende Massnahmen werden konsequent umgesetzt:

  • Im Unterricht wird auf Berührung und Körperkontakt verzichtet (u.a. kein Paartanz, keine Partnerübungen, Pas de Deux, Contact Improvisation).
  • Die Kursteilnehmerinnen erscheinen wenn möglich in Trainingskleidung, damit die Aufenthaltszeit in der Garderobe verringert wird.
  • Kursteilnehmerinnen werden dazu aufgefordert, pünktlich zum Training zu erscheinen und die Kursräumlichkeiten nach dem Training möglichst schnell wieder zu verlassen.
  • Damit sich die Teilnehmer der unterschiedlichen Kurse nicht kreuzen, verlassen die Teilnehmer den Raum ausschliesslich durch den Hintereingang.
  • Begleitpersonen sind im Trainingsraum nicht zugelassen.

5. REINIGUNG

Bedarfsgerechte, regelmässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch, insbesondere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden sowie sicheres Entsorgen von Abfällen in geschlossenen Behältern.

Oberflächen und Gegenstände

Die Ballettstange und Türgriffe werden nach jeder Lektion desinfiziert.

WC-Anlagen

Die WC-Anlage wird in regelmässigen Abständen und mehrmals am Tag mit einem handelsüblichen Reinigungsmittel gereinigt.

Lüften

Die Kursräumlichkeiten werden unabhängig von der Gruppengrösse vor, während und nach jeder Lektion gelüftet um den ausreichenden Luftaustausch zu gewähren.

6. UNTERRICHTS- UND TRAININGSGESTALTUNG

In der aktuellen Situation werden die Übungen angepasst, um den Körperkontakt mit anderen zu vermeiden. Die Lehrperson verzichtet wenn möglich auf Korrekturen mit Körperkontakt zu den Teilnehmerinnen.

7. PROTOKOLLIERUNG DER TEILNEHMENDEN

Es wird eine Anwesenheitsliste mit Datum und Namen der Teilnehmerinnen geführt. So ist die Nachverfolgung möglicher Infektionsketten gewährleistet. Diese sind für mindestens zwei Wochen aufzubewahren.

8. INFORMATIONSPFLICHT

Kursteilnehmerinnen (inkl. Betreuungspersonen) werden vorgängig über das individuelle Schutzkonzept der Tanzschule informiert. Anpassungen der Schutzmassnahmen sind allen beteiligten Personen unverzüglich mitzuteilen.

 

Einsiedeln, den 21.10.2020
Joëlle Riedi

Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des COVID-19

qr code covid